Die Weiterbildungszeit ist ein Fördermodell in Österreich, das seit 1. Jänner 2026 die frühere Bildungskarenz ersetzt. ArbeitnehmerInnen können sich damit vorübergehend von ihrem Job freistellen lassen, um sich intensiver weiterzubilden.
Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, allerdings wird in der Regel kein reguläres Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt. Stattdessen kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – eine Weiterbildungsbeihilfe über das Arbeitsmarktservice (AMS) gewährt werden.
Die Weiterbildungszeit wurde eingeführt, um das bisherige System der Bildungskarenz zu modernisieren und Weiterbildung stärker an den Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen.
Kurzinfo Weiterbildungszeit (früher Bildungskarenz)
Dauer der Weiterbildungszeit:
Die genaue Dauer wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber festgelegt.
Bei der früheren Bildungskarenz konnte eine Weiterbildung mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate dauern. Die neue Weiterbildungszeit baut auf diesem Modell auf, enthält jedoch zusätzliche Anforderungen und Kontrollen hinsichtlich der Weiterbildung.
in Anspruch nehmen.
Während der Weiterbildungszeit bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen. Statt eines regulären Gehalts kann – bei Bewilligung durch das AMS – eine Weiterbildungsbeihilfe zur finanziellen Unterstützung während der Weiterbildung gewährt werden. Auf diese Förderung besteht jedoch kein automatischer Rechtsanspruch.
Höhe der Weiterbildungsbeihilfe:
Die Höhe orientiert sich an einem Stufenmodell mit Mindestbetrag, z. B. mindestens etwa 41,49 € pro Tag (2026-Wert).
Vorteile Bildungskarenz
für Arbeitnehmer
Vorteile Bildungskarenz
für Arbeitgeber










